Hege
Die Hege wird schon im Jagdrecht erwähnt, wenn es heißt: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Das Ziel der Hege ist laut Vorgabe die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (vgl. Bestandsregulierung).
Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Die Hege verpflichtet den Jäger dazu, nicht nur auf seine persönlichen jagdlichen Belange zu achten, sondern Verantwortung für alle Arten in seinem Revier und auch die ihm anvertrauten Lebensräume als zusammenhängende Systeme zu übernehmen.
Die Hege betrifft daher auch Arten, die ganzjährige Schonzeiten genießen oder nicht im Jagdrecht gelistet sind. Legt der Jäger Hecken und Wildäcker an, so dient dies allen im Revier lebenden Arten.