Hegeabschuss

Abschuss kranken, schwachen, verletzten oder sonst wie sichtlich leidenden Wildes. Hegeabschüsse zum Tierwohl dürfen auch innerhalb von Schonzeiten getätigt werden. Ein Hegeabschuss wird z.B. bei deutlich sichtbaren Frakturen, schwer entzündlichen Verletzungen oder stark krankhaftem Parasitenbefall getätigt (z.B. Gamsblindheit, -räude). Häufig eignet sich das erlegte Tier nicht mehr für den Verzehr und kann nicht für die Gewinnung von Wildbret verwendet werden.