Hochwild
Der historische Begriff Hochwild ist bis heute gängig. Ursprünglich durfte das sogenannte Hochwild nur vom Hochadel und hohen Mitgliedern der Geistlichkeit bejagt werden. Zum Hochwild wurden Tiere gezählt, die als besonders edel galten, deren Trophäen ihrem Besitzer viel Status und Prestige verliehen oder deren Jagd als besonders anspruchsvoll galt.
Wie beim Niederwild variierte auch beim Hochwild im Laufe der Zeit die Einteilung des Wildes. Nach dem heutigen Jagdrecht, zählt zum Hochwild jegliches Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Viele dieser Arten sind heute geschützt und unterliegen nicht dem Jagdrecht. Diese Tiere bezeichnet man heute nicht mehr als Hochwild. Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aber ganzjährig geschont werden hingegen, wie beispielsweise der Steinadler, werden auch heute noch als Hochwild bezeichnet. Gejagt werden derart geschützte Tiere grundsätzlich nicht.
Neben dem Schalenwild, wie Hirschen und Wildschweinen, gehören das Auerwild und früher insbesondere der Stein- und der Seeadler zur Gruppe des Hochwildes. Auch der Bär, der Luchs und der Kranich zählten in früheren Zeiten zum Hochwild.