Jagdrecht

Vor Etablierung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation galt in den meisten Gebieten nördlich von Rom das Recht der freien Jagd. Später etablierte sich ein an Herrschaft gebundenes Jagdrecht mit Jagdregalien: Alles Wild gehört dem König. 1848 fielen die Jagdregalien und die Jagd wurde wieder frei. Der Zustand hielt sich jedoch nur kurz. Bald wurden erste Gesetze und Regelungen etabliert und das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden. In Deutschland steht das Jagdrecht dem Grundbesitzer zu. Das Jagdrecht ist jedoch nicht das Jagdausübungsrecht. Nur wer auch Letzteres in Form eines Jagdscheins erworben hat, darf auch tatsächlich jagen.