Jagdschein
Ein öffentlich-rechtlicher Zulassungsschein für die Ausübung der Jagd. Einen Jagdschein erhält nur ein Jäger, der zuvor in einer Jagdschule war, die Jagdprüfung abgelegt und sein Handwerk erlernt hat. Der Jagdschein alleine ermöglicht es jedoch noch nicht zu jagen, denn das dafür nötige Jagdrecht, erlangt ein Jäger auch mit Jagdschein noch nicht. Hierfür muss entweder ausreichend Grundbesitz vorhanden sein oder ein Revier gepachtet werden, für das der Jäger dann verantwortlich ist oder er erhält einen kostenpflichtigen Begehungsschein, im Revier eines anderen Jägers. Erst dann ist es gestattet, auch tatsächlich auf die Jagd zu gehen.