Bundesjagdgesetz
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Bundesjagdgesetz legt als Rahmengesetz die juristischen Grundlagen für sämtliche Belange der Jagd fest. Weitere Einzelheiten zu Schon- und Jagdzeiten definieren die Bundesländer.