Gesellschaftsjagd
Bewegungsjagd, bei der mehrere Schützen und Treiber beteiligt sind. Je nach Landesjagdrecht bezeichnet man eine Bewegungsjagd als Gesellschaftsjagd, wenn mindestens drei bzw. vier Personen beteiligt sind und jagdlich zusammenarbeiten, um Jagderfolge zu erzielen. Sitzen mehrere Jäger in einem Revier unabhängig von einander an, gilt dies nicht als Gesellschaftsjagd, sondern weiterhin als Einzeljagd. Entscheidend für eine Gesellschaftsjagd ist das gemeinschaftliche Zusammenwirken.