Reichsjagdgesetz
Das Reichsjagdgesetz trat am 3.7.1934 in Kraft,löste erstmals in der deutschen Jagdgeschichte die bestehenden Landesjagdgesetze auf und galt als einheitliche Richtlinie. Die politischen Wirren in der Weimarer Republik hatten verhindert, dass ein solches Gesetz schon vor der NS-Zeit hätte verabschiedet werden können. Die Nationalsozialisten nutzten das Reichsjagdgesetz für ihre propagandistische Selbstdarstellung. Neben den rechtlichen Auswirkungen betonte das RJG die Position des sogenannten Reichsjägermeisters und Handlangers Hitlers: Hermann Göring.