Wilderei
Auch Wilddiebstahl: Die unrechtmäßige Aneignung von Wild. Das Strafgesetz unterscheidet hier nach der meist gewerbsmäßigen Gewohnheitswilderei und Gelegenheitswilderei. Während Wilderer vor 1848 als soziale Rebellen gegen die strengen Gesetze ihrer Landesherren aufbegehrten und sich durch Wilderei nicht nur selbst versorgten, sondern auch Felder und Äcker vor dem Wild schützten, haben heutige Wilderer eine Vielzahl anderer, häufig niederer Motive. Wilderer jagen ohne Erlaubnis und in der Regel ohne Rücksicht auf das Tierwohl, unabhängig von Schonzeiten und Muttertierschutz mit Fallen oder in Form von Blendjagd mit dem Auto werden Tiere schnell geschossen und manchmal nicht einmal zur Verwertung mitgenommen, sondern der Verwesung überlassen. Der Wilderer als rauer Held und Sympathieträger einer gegen die Obrigkeit aufbegehrenden Gesellschaft überblendet das Bild eines Straftäters, der rücksichtslos Tiere tötet, ohne das Ausmaß oder die daraus resultierenden Konsequenzen zu berücksichtigen. Die romantische Verklärung der Wilderei findet sich auch heute noch. Da es grundsätzlich jedem möglich ist, einen Jagdschein zu erwerben, ist die Wilderei in Deutschland alles andere als ein romantischer oder abenteuerlicher Zeitvertreib, sondern eine Straftat auf Kosten anderer Lebewesen.