Wildschaden
Alle Schäden, den jagdbare Tiere an einem Grundstück anrichten. Jäger übernehmen mit dem Revier die Verpflichtung zur Hege und Bejagung der darin lebenden Wildtiere. Richten diese Tiere Schäden an und verhindern so insbesondere eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Gebietes ist der Jäger hierfür verantwortlich und muss Wildschadensersatz an die Geschädigten zahlen. Die häufigsten Schäden sind Verbiss junger und wachsender Bäume und Flurschäden z.B. durch aufgewühlte Felder. Durch Verbesserungen des Lebensraums, das Angebot natürlicher Äsung und Deckung, sowie durch den Schutz gefährdeter Gebiete wie Schonungen und Pflanzungen, aber auch durch eine konsequente Bejagung können Wildschäden verringert werden.